Donnerstag, 17. Mai 2012 - 09:47 Uhr

Die Waisenhaus-Druckerei

Das Jahr 1745 sollte die Rechte an der Zeitung für knapp 200 Jahre ändern. Nach dem Vorbild des preußischen Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., der 1728 wegweisend entschieden hatte, Gewinne aus Zeitungsunternehmen wohltätigen Stiftungen zukommen zu lassen, verlieh Landgraf Wilhelm VIII. von Hessen-Kassel die Verlagsrechte dem hochdeutsch-reformierten Waisenhaus, um die wirtschaftliche Lage der Stiftung verbessern zu helfen.


Druck in fremder Werkstatt

Der Druck erfolgte nach wie vor in einer fremden Werkstatt, da das Waisenhaus schließlich noch über keine eigene Druckerei verfügte. Erst 1776 entschied sich auch diese Frage zu Gunsten der Anstalt, als der Landgraf der Einrichtung einer waisenhauseigenen Druckerei zustimmte. Im Hintergebäude der in der Hospitalstraße gelegenen Stiftung entstand eine kleine Offizin. Erstes nachgewiesenes Druckerzeugnis ist Nummer neun vom 29. Februar 1776 der "Privilegirten Hanauer Wochen-Nachricht", wie seinerzeit das Blatt firmierte. Der mit dem ersten Faktor Heinrich Peter Wolff aus (Bad) Homburg geschlossene Vertrag sah bereits neben dem Druck der Zeitung den weiterer Verlagsartikel vor. So mussten laut Anweisung des Landesherrn alle behördlichen Druckaufträge der Waisenhaus-Druckerei erteilt werden. Zudem verfügte die Druckerei über das Privileg alle Kirchen- und Schulbücher verlegen zu dürfen. Im Eröffnungsjahr arbeitete Wolff, der als Faktor und Setzer dem Betrieb vorstand, mit einem Gesellen und zwei Lehrjungen. Um die noch junge Druckerei und deren Personal besser auslasten zu können, hatte das evangelisch-reformierte Waisenhaus in der Folge um weitere Druck- und Verlagsprivilegien mit Erfolg nachgesucht. Die Auftragslage verbesserte sich zusehends. Schnell musste der Betrieb expandieren. Ein neuer Buchstabenkasten, neue Lettern und Noten wurden angeschafft, der Personalstand erhöht. Der Raumnot begegnete das Konsistorium 1784 durch Ankauf des Nachbarhauses Hospitalstraße 38. Endlich konnte die Druckerei vergrößert, der Verlag und ab 1785 eine eigene Buchhandlung dort eingerichtet werden. Zunichte gemacht wurde diese positive Aufwärtsentwicklung erst unter französischer Herrschaft.


Die Zeitung als "Departements-Blatt"

NapoleonIn der Zeit der französischen Besetzung von 1806 bis 1813 glich Napoleon (Foto) die Rechtsstellung der Presse den Verhältnissen in Frankreich an. Mit dem Organisationsedikt vom August 1810 wurde verfügt, dass jedes Departement nur noch eine Zeitung besitzen dürfe. Für das Departement Hanau, wie nun das ehemalige Fürstentum hieß, bedeutete dies, dass die vom Waisenhaus herausgegebene Zeitung den veränderten politischen Gegebenheiten gemäß in "Hanauer Departements-Blatt" umfirmieren musste. Das zweite in Hanau herausgegebene Blatt, die "Hanauer Neue Europäische Zeitung" - Nachfolgeorgan des 1678 gegründeten "Hanauischen Mercurius", deren Druck das Waisenhaus besorgt hatte, musste Ende 1810 eingestellt werden. Der Rückzug der napoleonischen Armee endete für die Stiftung in einer Katastrophe. In der Schlacht bei Hanau am 30./31. Oktober 1813 siegte der französische Kaiser. Der Beschießung der Vorstadt fielen auch die Gebäude des Waisenhauses zum Opfer.


Anwesen in Hammerstraße gekauft

Mit den Geldern der Brandkasse kaufte das Waisenhaus 1817 das Anwesen Hammerstraße 9, wo das Druck- und Verlagshaus "Hanauer Anzeiger" bis heute seinen Geschäftssitz hat. Nach der Neugliederung Hessens und der presserechtlichen Bestimmung, wonach ab Januar 1822 in Hanau ein Wochenblatt unter der Aufsicht eines Regierungsmitglieds herausgegeben werden sollte, musste die Druckerei Bekanntmachungen der Staatsbehörden veröffentlichen und das Blatt den Behörden unentgeltlich zustellen.

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