|
Die Waisenhaus-Druckerei
Das Jahr 1745 sollte die Rechte an der Zeitung
für knapp 200 Jahre ändern. Nach dem Vorbild des preußischen
Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., der 1728 wegweisend entschieden
hatte, Gewinne aus Zeitungsunternehmen wohltätigen Stiftungen
zukommen zu lassen, verlieh Landgraf Wilhelm VIII. von Hessen-Kassel
die Verlagsrechte dem hochdeutsch-reformierten Waisenhaus,
um die wirtschaftliche Lage der Stiftung verbessern zu helfen.
Druck in fremder Werkstatt
Der Druck erfolgte nach wie vor in einer fremden
Werkstatt, da das Waisenhaus schließlich noch über keine eigene
Druckerei verfügte. Erst 1776 entschied sich auch diese Frage
zu Gunsten der Anstalt, als der Landgraf der Einrichtung einer
waisenhauseigenen Druckerei zustimmte. Im Hintergebäude der
in der Hospitalstraße gelegenen Stiftung entstand eine kleine
Offizin. Erstes nachgewiesenes Druckerzeugnis ist Nummer neun
vom 29. Februar 1776 der "Privilegirten Hanauer Wochen-Nachricht",
wie seinerzeit das Blatt firmierte. Der mit dem ersten Faktor
Heinrich Peter Wolff aus (Bad) Homburg geschlossene Vertrag
sah bereits neben dem Druck der Zeitung den weiterer Verlagsartikel
vor. So mussten laut Anweisung des Landesherrn alle behördlichen
Druckaufträge der Waisenhaus-Druckerei erteilt werden. Zudem
verfügte die Druckerei über das Privileg alle Kirchen- und
Schulbücher verlegen zu dürfen. Im Eröffnungsjahr arbeitete
Wolff, der als Faktor und Setzer dem Betrieb vorstand, mit
einem Gesellen und zwei Lehrjungen. Um die noch junge Druckerei
und deren Personal besser auslasten zu können, hatte das evangelisch-reformierte
Waisenhaus in der Folge um weitere Druck- und Verlagsprivilegien
mit Erfolg nachgesucht. Die Auftragslage verbesserte sich
zusehends. Schnell musste der Betrieb expandieren. Ein neuer
Buchstabenkasten, neue Lettern und Noten wurden angeschafft,
der Personalstand erhöht. Der Raumnot begegnete das Konsistorium
1784 durch Ankauf des Nachbarhauses Hospitalstraße 38. Endlich
konnte die Druckerei vergrößert, der Verlag und ab 1785 eine
eigene Buchhandlung dort eingerichtet werden. Zunichte gemacht
wurde diese positive Aufwärtsentwicklung erst unter französischer
Herrschaft.
Die Zeitung als "Departements-Blatt"
In
der Zeit der französischen Besetzung von 1806 bis 1813 glich
Napoleon (Foto) die Rechtsstellung der Presse den Verhältnissen
in Frankreich an. Mit dem Organisationsedikt vom August 1810
wurde verfügt, dass jedes Departement nur noch eine Zeitung
besitzen dürfe. Für das Departement Hanau, wie nun das ehemalige
Fürstentum hieß, bedeutete dies, dass die vom Waisenhaus herausgegebene
Zeitung den veränderten politischen Gegebenheiten gemäß in
"Hanauer Departements-Blatt" umfirmieren musste. Das zweite
in Hanau herausgegebene Blatt, die "Hanauer Neue Europäische
Zeitung" - Nachfolgeorgan des 1678 gegründeten "Hanauischen
Mercurius", deren Druck das Waisenhaus besorgt hatte, musste
Ende 1810 eingestellt werden. Der Rückzug der napoleonischen
Armee endete für die Stiftung in einer Katastrophe. In der
Schlacht bei Hanau am 30./31. Oktober 1813 siegte der französische
Kaiser. Der Beschießung der Vorstadt fielen auch die Gebäude
des Waisenhauses zum Opfer.
Anwesen in Hammerstraße
gekauft
Mit den Geldern der Brandkasse kaufte
das Waisenhaus 1817 das Anwesen Hammerstraße 9, wo das Druck-
und Verlagshaus "Hanauer Anzeiger" bis heute seinen Geschäftssitz
hat. Nach der Neugliederung Hessens und der presserechtlichen
Bestimmung, wonach ab Januar 1822 in Hanau ein Wochenblatt
unter der Aufsicht eines Regierungsmitglieds herausgegeben
werden sollte, musste die Druckerei Bekanntmachungen der Staatsbehörden
veröffentlichen und das Blatt den Behörden unentgeltlich zustellen.
|